Mit heiler Haut - Hautschutz am Arbeitsplatz

Hautschutz

Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer treffen. Hierzu gehören auch die Maßnahmen, die die Gefährdungen für die Haut verringern oder vermeiden.
Der Arbeitgeber hat
Diese Aufgaben kann der Arbeitgeber auch auf zuverlässige und fachkundige Personen, z. B. auf Vorgesetzte übertragen.
Die Gefährdungsbeurteilung zum Thema Haut erfasst die potenziellen Hautbelastungen und Hautbeanspruchungen im Arbeitsbereich. Hierzu zählen u. a.:
Der Arbeitgeber oder die von ihm eingesetzten Vorgesetzten oder beauftragten fachkundigen Personen haben den Gefährdungen entsprechend geeignete technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen auszuwählen und den Arbeitnehmern ggf. persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen, wenn technische und organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewährleisten können. Persönliche Schutzmaßnahmen umfassen Schutzhandschuhe, Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel. Schutzhandschuhe müssen in verschiedenen Größen und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel müssen entsprechend der Beanspruchung der Haut durch Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe und Arbeitsverfahren ausgewählt werden.
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